Kurzzeitversicherung
Mit dieser Kurzzeitversicherung dürfen Probe- und Überführungsfahrten, sowie Fahrten zum TÜV unternommen werden. Das Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen) gilt max. 5 Tage: Im rechten, gelben Streifen steht das Ablaufdatum – mit Gültigkeit bis 23:59 Uhr.
Beim Abschluss einer Kurzzeitversicherung gibt es die passenden Kurzzeitkennzeichen GRATIS!
Kurzzeitkennzeichen
GRATIS
zu jeder Versicherung
Zur Anmeldung wird Folgendes benötigt:
- Elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder II
- TÜV-Bericht (der anzumeldende Wagen muss noch min. bis zum Ablauf der 5 Tage TÜV haben)
Diese Infos beziehen sich auf das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen. Alle Angaben ohne Gewähr.
perfekte kombination
Kurzzeit-Kennzeichen
ALLES AUS EINER HAND: Neben der Kurzzeitversicherung bekommst du bei uns auch direkt das passende Nummernschild mit dem markanten gelben Rand, in den das Ablaufdatum geprägt ist.